Qualitätssicherung - Voraussetzung, Fortbildung & Mentorin
- Pflegeerlaubnis: Wer mehr als 15 Stunden pro Woche gegen Entgelt und länger als drei Monate ein Kind betreut, benötigt eine Erlaubnis vom zuständigen Jugendamt (§ 43 SGB VIII).
- Persönliche Eignung: Erforderlich sind alle fünf Jahre ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, ein ärztliches Gesundheitszeugnis und ein aktueller Erste-Hilfe-Kurs am Kind.
- Räumlichkeiten: Die Räume müssen kindgerecht, sicher und hygienisch sein. Es müssen separate Bereiche für Spiel, Essen und Schlafen vorhanden sein.
- Versicherungen: Als Selbstständige müssen Sie eine Berufshaftpflicht -bei mir über Adcuri und eine Unfallversicherung (über die BGW) abschließen.
Mein Anspruch an eine hochwertige Kindertagespflege geht über gesetzliche Vorgaben hinaus. Durch regelmäßige, vertiefende Fortbildungen entwickle ich meine pädagogische Arbeit aktiv weiter, um den Kindern stets ein Umfeld auf dem neuesten Stand der Bildungsforschung zu bieten."
bedeutet:
Fachliche Weiterbildung: Über die gesetzlich vorgeschriebenen 20 Stunden pro Jahr hinaus nehme ich regelmäßig an zusätzlichen Qualifizierungen teil.
Meinen Kurs "Erste Hilfe am Kind" frische ich konsequent alle zwei Jahre auf.
Starke Partnerschaft: Ich arbeite eng mit dem Fachdienst Jugend und Familie des Kreises Offenbach und der Tagesmütterzentrale Neu-Isenburg zusammen. Einmal jährlich wird meine Kindertagespflegestelle von der Fachberatung besucht, um die Einhaltung der Qualitätskriterien sicherzustellen.
Impulse durch Austausch: Fachliche Gesprächsrunden mit Kollegen sowie Elternfragebögen helfen mir, meine Arbeit regelmäßig zu reflektieren und neue Anregungen zu gewinnen.
Nominierung bei der bundesweiten Aktion vom PME Familienservice zur Kindertagespflegeperson 2024 - unter den fünf letzten Plätzen gelandet. Herzlichen Dank an PME

Mein angestrebtes Ziel für 2026 Genussbotschafterin bei der Sarah Wiener Stiftung zu werden.
Mentorin
Seit Anfang 2019 bin ich Mentorin, welches bedeutet das max. 2x pro Jahr meine Kindertagesstätte eine Praktikumsstelle für angehende Kindertagespflegepersonen wird, mit einer Dauer von max. 2 Wochen pro Praktikum. Selbstverständlich wird die Praktikantin rechtzeitig allen Eltern angekündigt und vorgestellt.
Kurze Erläuterung: Während der Zeit in der Betreuung begleitet Sie mich im Alltag bzw. beobachtet den Tagesablauf, um Erfahrungswerte für Ihren Alltag zu sammeln. In Bezug auf Ihr Kind dürfen von ihr keine pers. Handlungen wie Windeln wickeln, trösten, füttern etc. durchgeführt werden. Im Fall des Falles erfolgt immer die Ausführung über meine Person und zum Wohl Ihres Kindes.
Zum Schluss führt Sie unter meiner Anwesenheit ein eigenständiges Projekt aus. Nach Beendigung des Praktikums erfolgt noch der Besuch durch die jeweilig zuständige Fachberaterin der Ausbildungsstätte und bespricht den Verlauf des Praktikums.
Meine Erfahrungswerte hierzu sind, dass die kurze Zeit mit der Praktikantin sehr gerne von den Kindern angenommen wird und eine Bereicherung für den alltäglichen Tagesablauf darstellt.
