Gebühren für Betreuungszeiten

So individuell wie Ihr Betreuungsbedarf sind auch Ihre Betreuungskosten. Ich biete U3 Betreuung mit *Fördermöglichkeiten über das zuständige Jugendamt den öffentlichen Träger z.B. Kreis Offenbach an. 

Und möchte hier auch mit dem Vorurteil "Tagesmutter - unbezahlbar" aufklären, denn durch verschiedene Zuschüsse bin ich als Tagesmutter absolut nicht teuer/unbezahlbar, sondern teilweise sogar günstiger als eine städtische Einrichtung. Leider werden die Zuschussmöglichkeiten nur recht versteckt veröffentlicht, so dass man als Eltern über diese Möglichkeit oft gar nicht informiert wird. 

Nachfolgend ein paar Eckdaten dazu:

Zum 1. August 2013 ist der Anspruch auf Betreuung durch eine Änderung im Sozialgesetzbuch in Kraft getreten. Dort heißt es nun: "Ein Kind welches das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege bei einer Tagesmutter." (§24 des SGB VIII)

Seit Januar 2010 sind die Betreuungskosten für Tagesmütter den Gebühren für Kindertagesstätten angepasst. Die Betreuung bei einer Tagesmutter wird von öffentlicher Hand finanziell bezuschusst.

Dies bedeutet für Sie als Eltern, dass die Wirtschaftliche Jugendhilfe beim Kreis Offenbach den größten Teil der Finanzierung übernimmt und die Tagesmutter für die Kinderbetreuung Zuschüsse von Jugendamt (Voraussetzung: die Tagesmutter hat eine *Pflegeerlaubnis für Ihre privaten Räume) erhält. Sie zahlen also nur einen Teil der tatsächlichen Kosten (Bsp. bis 20Std./Woche beträgt Ihr Anteil 134€/Monat ohne Verpflegung – wichtig das Kind muss das 1.Lebensjahr vollendet haben) wie in der Tabelle unten aufgeführt.

Der Kreis Offenbach gewährt eine laufende Geldleistung für die Förderung in Kindertagespflege gem. §§ 23, 24 SGB VIII, wenn das in der Kindertagespflege zu betreuende Kind und die Personenberechtigten ihren Hauptwohnsitz in einer Stadt/Gemeinde im Kreis Offenbach haben und die Voraussetzungen des § 24 SGB VIII erfüllt sind.

Förderanspruch

Eltern haben Anspruch auf Förderung (bis 30 Std. sogar ohne Arbeitgebernachweis) wenn sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen möchten oder Arbeit suchend sind, sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden, eine Auszeit vom Alltag bis 30Std./Woche (auch bei ALG II möglich) benötigen oder Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des SGB II erhalten. 

Dies bedeutet für Sie als Eltern, dass Ihr Kind einen Betreuungsanspruch hat z.B. auch durch eine Betreuung bei einer Tagesmutter und Sie die freie Zeit nutzen können, um einmal ein wenig Ruhe zu haben oder um wichtige Besorgungen/Dinge zu erledigen.

Erläuterung:

Seit dem Betreuungsanspruch vom August 2013 erhalten auch Eltern in Elternzeit, Alleinerziehende etc. Zuschüsse für max. 4 Stunden pro Tag zur Förderung des Kindes, sofern das Kind über 12 Monate alt ist.

Bis zu 30 Stunden wöchentliche Betreuung wird für 1- bis unter 3-jährige Kinder über die wirtschaftliche Jugendhilfe ohne Nachweis einer gleichzeitigen Erwerbstätigkeit übernommen.

Bei mehr als 30 Wochenstunden und bei Kindern unter einem Jahr muss der Bedarf (z. B. Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Pflege von Angehörigen, Erkrankung etc.) gegenüber dem Kostenträger -Kreis Offenbach- nachgewiesen werden, dabei beträgt die Mindeststundenzahl 5 Stunden wöchentlich.

Die Höhe des zu zahlenden privatrechtlichen eigenen Kostenbeitrages für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege, ist vom Kreis Offenbach seit dem 01.01.2019, wie folgt festgesetzt:

Kostenbeitrag monatlich ab 01.01.2023 bis 31.12.2024

10 bis 14,9 Stunden Betreuung / Kostenbeitrag a 113,00€  zzgl. 72€ Verpflegung = 185,00€ 

15 bis 19,9 Stunden Betreuung / Kostenbeitrag a 151,00€ zzgl. 72€ Verpflegung = 223,00€

20 bis 24,9 Stunden Betreuung / Kostenbeitrag a 188,00€ zzgl. 72€ Verpflegung = 260,00€

25 bis 29,9 Stunden Betreuung / Kostenbeitrag a 226,00€ zzgl. 72€ Verpflegung = 298,00€

30 bis 34,9 Stunden Betreuung / Kostenbeitrag a 264,00€ zzgl. 72€ Verpflegung = 336,00€

35 bis 39,9 Stunden Betreuung / Kostenbeitrag a 301,00€ zzgl. 72€ Verpflegung = 373,00€

40 bis 44,9 Stunden Betreuung / Kostenbeitrag a 339,00€ zzgl. 72€ Verpflegung = 402,00€

45 bis 50 Stunden Betreuung / Kostenbeitrag a 376,50€ zzgl. 72€ Verpflegung = 439,00€

Es besteht die Möglichkeit einer Geschwisterermäßigung von 50% (Verpflegungskosten ausgeschlossen) zu beantragen, wenn ein weiteres Kind bereits eine kostenpflichtige Betreuungseinrichtung nutzt ( wie Kita oder Hort) und einer wirtschaftlichen Hilfeförderung. Teilweise können die Kosten auch über den Arbeitgeber abgerechnet werden.

© aktualisiert 04.2023 Angela Wüstenberg - Alle Rechte vorbehalten
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