Betreuungskosten 

Individuell & Fair 

Viele Eltern haben das Vorurteil, eine Tagesmutter sei "unbezahlbar". Das Gegenteil ist der Fall.

Durch umfassende Fördermöglichkeiten ist die Kindertagespflege im Kreis Offenbach absolut wettbewerbsfähig und oft sogar günstiger als ein Platz in einer städtischen Einrichtung. 

Als zertifizierte Kindertagespflegeperson mit offizieller Pflegeerlaubnis wird meine Arbeit vom Kreis Offenbach finanziell bezuschusst. Das bedeutet für Sie: Das Jugendamt übernimmt den Großteil der Kosten – Sie zahlen lediglich einen festen Elternbeitrag.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Bezahlbar: Gebühren sind an die Sätze von Kindertagesstätten angepasst
  • Förderfähig: Zuschüsse durch die Wirtschaftliche Jugendhilfe des Kreises Offenbach
  • Flexibel: Betreuung ab 9 Monaten möglich
  • Rechtssicher: Gesetzlicher Anspruch auf Förderung ab dem 1. Geburtstag (§24 SGB VIII)


So setzen sich die Kosten zusammen (Stand: 01.09.2023) lt. Satzung Kreis Offenbach

Der monatliche Kostenbeitrag wird direkt vom Kreis Offenbach per Bescheid festgesetzt.

1. Der Basis-Beitrag bzw. reguläre Stundensatz für die Betreuung in meinen Räumen beträgt:

  • 1,40 € pro Kind/Stunde (Tagestarif)
  • 0,80 € pro Kind/Stunde (Nachttarif 22:00 – 06:00 Uhr)

Rechenbeispiel 
Bei einer Betreuung von 35 Stunden pro Woche (z. B. Mo–Fr, 08:00 – 15:00 Uhr) ergibt sich ein monatlicher Elternbeitrag von 212,17 € ( 35Std. x 1,40€ x 4,33 Wochenstd.)

Verpflegung für eine Mittagsmahlzeit zusätzlich zum Basis-Beitrag a 80€ 

(bei wirtschaftlicher Hilfe kann diese über Pro Arbeit beantragt werden)

Hygieneartikel und Windeln werden von Ihnen mitgebracht, da diese nicht im offiziellen Kostenbeitrag enthalten sind.


Fördermöglichkeit & Ansprüche

a.) Betreuung ohne Arbeitsnachweis (bis 30 Std./Woche):

Für Kinder zwischen 1 und 3 Jahren übernimmt der Kreis Offenbach die Kosten für bis zu 30 Wochenstunden, ohne dass Sie eine Erwerbstätigkeit nachweisen müssen.

Dies gilt auch für Eltern in Elternzeit oder bei Bezug von ALG II, um Ihnen Freiräume für Besorgungen oder eine "Auszeit vom Alltag" zu ermöglichen.

b.) Betreuung über 30 Std./Woche oder unter 1 Jahr:

In diesen Fällen ist ein Bedarfsnachweis erforderlich (z. B. durch Berufstätigkeit, Ausbildung, Studium oder die Pflege von Angehörigen).

Geschwisterrabatt

Haben Sie mehrere Kinder in Betreuung (Kita oder Tagespflege)?

  • 2. Kind: 50 % Ermäßigung
  • 3. Kind: 75 % Ermäßigung
  • ab dem 4. Kind: Komplette Beitragsbefreiung

Beim Ausstellen der Dokumente zur Förderung unterstütze ich Sie selbstverständlich!

© aktualisiert 01.2026 Angela Wüstenberg - Alle Rechte vorbehalten
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