Betreuungszeiten - Urlaub - Krankheit

Als zertifizierte pädagogische Kindertagespflegeperson (DJI & QHB) biete ich Ihrem Kind einen sicheren Hafen in privater Atmosphäre. 

Ich betreue bis zu fünf Kinder gleichzeitig (vom 9. Lebensmonat bis zum Kindergarteneintritt) und lege dabei großen Wert auf eine altersgerechte, harmonische Gruppendynamik. Eine Förderung durch den Kreis Offenbach ist selbstverständlich möglich.

Betreuungszeiten 

Mein Alltag mit den Kindern ist geprägt von einer verlässlichen Struktur, die Sicherheit gibt und Freiräume schafft. 

Die Betreuung umfasst in den Zeiten von Montag bis Donnerstag 8 Uhr bis 16 Uhr und Freitag von 8 Uhr bis 15 Uhr:

Pädagogische Förderung & freies Spiel: Ich begleite die Kinder dabei, die Welt im eigenen Tempo zu entdecken.

Gemeinsames Mittagessen: Wir genießen täglich frisch zubereitete Mahlzeiten in familiärer Runde.

Individuelle Ruhezeiten: Nach dem Entdecken brauchen kleine Abenteurer Pausen, um neue Kraft zu tanken.

So sorge ich für ein Gleichgewicht zwischen Aktivität und Entspannung, das genau auf die Bedürfnisse von Kindern unter drei Jahren zugeschnitten ist.

Urlaub  - denn auch ich brauche einmal eine Auszeit vom Alltag!

Lt. Satzung des öffentlichen Jugendhilfeträger Kreis Offenbach hat jede Kindertagespflegeperson einen Anspruch von 30 Tagen Urlaub pro Jahr zzgl. Schließtage 24.12. u. 31.12., zwei Fortbildungstage, zehn Krankheitstage.

Ein Vertretungsmodel der Kommune bei Krankheit kann auf Anfrage genutzt werden.

Für Ihr Kind erhalten sie als Eltern nochmals 30 Tage für private Fehlzeiten in der Betreuung vom Kreis Offenbach dazu und über ihre Krankenkasse als Ehepaar 15 Tage Kind krank pro Ehepartner – kann auch auf ein Elternteil lt. Krankenkasse übertragen werden = 30 Tage Kind krank für ein Elternteil pro Jahr.

Bei Alleinerziehenden 30 Arbeitstage pro Jahr

© aktualisiert 01.2026 Angela Wüstenberg - Alle Rechte vorbehalten
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